INFORMATION MÄRZ 2025

Im Petris Fischgenuss und im Petris Bistro in Seeboden am Millstätter See besteht die Möglichkeit ganzjährig Erlaubnisscheine vom Fischereiverband Millstätter See und der Fischerei Soravia zu erwerben. Dies gilt für alle Fischerfreunde vom Millstätter See, auch für Nichtmitglieder des Vereines Fischerrunde Seeboden.

Der Verein Fischerrunde Seeboden gewährt eine 20%ige Ermäßigung für Vereinsmitglieder auf Jahreskarten Ufer bzw. Boot in seinen Lehen. Auch die Kombikarte gibt es für Vereinsmitglieder zum Kaufen.

Zusätzlich gibt es ab sofort eine 10%ige Ermäßigung für Erlaubnisscheine im Fischereiverband Millstätter See und im Klingerschen Lehen der Fischerei Soravia auf sämtliche Erlaubnisscheine (Tages- bis 14-Tages-Karten). Diese Ermäßigung gilt  auch für die Karte Saison Boot im Klingerschen Lehen von Soravia.

Mitgliedsbeitrag ist 20,00 Euro im Jahr. Erlaubnisschein Kaution beträgt 10,00 Euro pro Erlaubnisschein.

Die Kaution wird bei Abgabe des Erlaubnisscheines rückerstattet.

Aus organisatorischen Gründen wird gebeten bei Kauf eines Erlaubnisscheines am Wochenende und an Feiertagen einen Tag vorher beim Obmann der Fischerrunde Seeboden Alfred Kohlmaier diesen telefonisch zu bestellen.

Auskunft und Anmeldung zum Verein Fischerrunde Seeboden bei Alfred Kohlmaier, Obmann der Fischerrunde Seeboden. Tel.: 0664 4332926

Geschätzte Fischer: innen


Die Fischereisaison am Millstätter See beginnt mit dem 01. März 2025. Darum ein Anliegen des Fischereiverbandes vom Millstätter See. Wir ersuchen euch jeden entnommenen Fisch in die Fangliste wie am Erlaubnisschein vorgegeben einzutragen. Der Flussbarsch steht zwar 2025 nicht auf der Fangliste wäre aber wichtig für die weiteren Vorgangsweisen ab 2026. Um einen guten Bestand an Wassertieren zu beurteilen, benötigen wir unter anderem die Ausfänge der Angelfischer. Es wird auch gebeten am Erlaubnisschein „Nachstehende Richtlinien zur Kenntnis genommen“ zu Unterschreiben. Mit der Unterschrift hat dann der Erlaubnisschein seine Gültigkeit.      
Der Obmann und der Fischereiverwalter des Fischereiverbands Millstätter See wünschen allen ein kräftiges „PETRI“                                                                                           

JUGENDFÖRDERUNG FÜR ALLE

Personen von 7 bis 10 dürfen mit kostenloser Fischereierlaubnis in Begleitung der erwachsenen Person fischen, wenn sie nur eine Angel der Begleitperson benützen.

4. Abschnitt K-FG

Ausübung des Fischfanges
§ 25
Voraussetzungen für die Ausübung des Fischfanges
(1) Zur Ausübung des Fischfanges ist berechtigt, wer
a) Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte (§ 26) oder einer gültigen Fischergastkarte (§ 30) ist und
b) in einem Fischereirevier entweder selbst Fischereiausübungsberechtigter ist oder einen vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellten Erlaubnisschein für die Ausübung des Fischfanges besitzt.
(2)
Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet, aber das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang ohne Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) unter der Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person, die Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und eines Fischereierlaubnisscheines ist, ausüben, wenn sie einen Fischereierlaubnisschein haben.
(2a)
Personen, die das 10. Lebensjahr vollendet, aber das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Fischfang nur mit einer gültigen Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) und einem Fischereierlaubnisschein sowie unter der Aufsicht einer voll handlungsfähigen Person ausüben.
(2b)
Personen, die aufgrund einer Behinderung die fachliche Eignung für die Ausübung des Fischfanges iSd. § 26 nicht aufweisen, dürfen den Fischfang ohne Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) in Begleitung einer voll handlungsfähigen Person, die Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und eines Fischereierlaubnisscheines ist, ausüben, wenn sie einen Fischereierlaubnisschein haben.
(3)
Die Jahresfischerkarte (Fischergastkarte) und der Fischereierlaubnisschein (§ 32), sofern der Fischfang nicht vom Fischereiberechtigten ausgeübt wird, sind bei der Ausübung des Fischfanges mitzuführen und auf Verlangen den Fischereiaufsichtsorganen vorzuweisen und auszuhändigen.

PETRI FÜR 2025 WÜNSCHEN DER OBMANN UND DER FISCHEREIVERWALTER

FISCHEREIVERBAND MILLSTÄTTER SEE

Nachdem die Gemeinde Seeboden viele Jahre keinen eigenen Fischerverein beheimaten durfte, ist es endlich wieder so weit. Die Fischerrunde Seeboden ist gegründet.

Die Zielsetzungen des Vereins sind der unkomplizierte Kartenverkauf und vergünstigte Jahreskarten für Mitglieder.

Ein besonderer Fokus wird allerdings auf Jugendarbeit im Verein gelegt.

Und natürlich ist der Verein auch bei den Veranstaltungen während der Kristall-Renke mit dabei (Besetzung der Abmessstationen, Mithilfe beim Fischerfest und bei der Bierfähre, Mithilfe bei Aufbau für die Siegerehrung usw.)

Das Vereinslokal ist das Petris Bistro, wo ab sofort alle Treffen der Mitglieder stattfinden.

An den Freitagen 21. und 28. Feber findet die Kartenausgabe, auch Barzahlung, in der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr für die Fischersaison 2025 statt. Bitte eingezahlten Erlagschein der Jahresfischerkarte des Landes Kärnten von 43,00 Euro mitbringen. Es können sonst keine Erlaubnisscheine ausgestellt werden. Interessenten können ab sofort dem Verein beitreten (Jahresgebühr 20 Euro, keine Einschreibgebühr und Kartenkaution ist 10 Euro). Alle Erlaubnisscheine für das Fischen im Millstätter See gibt es ganzjährig in Petris Bistro und in Petris Fischgenuss.

Der Vorstand des Vereins setzt sich zusammen aus dem Obmann Alfred Kohlmaier, Kassier Annamaria Kohlmaier und Schriftführer Jürgen Kavallar.

Kontaktdaten Alfred Kohlmaier:
Tel: +43 664 433 29 26
Mail: kohlmaieralfred@gmail.com

Einzahlungen ab sofort auf das Vereinskonto RAIKA-SEEBODEN - Fischerrunde Seeboden möglich unter dem - IBAN: AT59 3947 9000 0005 9402 sowie Angaben von vollständigen Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bestätigung der Jahresfischerkarten Einzahlung des Landes Kärnten 2025. Angabe um welchen Erlaubnisschein es sich handelt Z.B. Erwachsene Saison Boot 320,00 Euro.

KINDER: Jg. 2011 bis 2015 und Schüler, Studenten, Lehrlinge, Präsenzdiener nur mit Nachweis.

PREISE NUR FÜR MITGLIEDER DER FISCHERRUNDE SEEBODEN

NEUE SCHONZEITEN UND BRITTELMASSE - VERORDNUNG DER LANDESREGIERUNG - 11.12.2024
INFORMATIONSBLATT FISCHERNEULINGE 2025

INFORMATIONSBLATT ZUR AUSGABE VON FISCHEREIERLAUBNISSCHEINEN

HECHTMONITORING MILLSTÄTTER SEE

BESATZ UND BEWIRTSCHAFTUNG

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau sendet, für jeden Besitzer einer Jahresfischerkarte, ab 2023 ein Erinnerung Schreiben der Jahresfischerkarten -Verlängerung zu. Wir bitten um Beachtung!!!

2025 - 43,00 Euro Einzahlung kann erfolgen über:

Barzahlung in der BH Spittal/Drau (Kassa nur vormittags)

Zahlung per Telebanking Austrian Anadi Bank (IBAN: AT52 5200 0000 0205 0510 unter Angabe von Vornamen, Nachname, Geburtsdatum, Straße, PLZ Ort und dem Vermerk "Verlängerung JFK 2025". Diese Daten müssen bei der Überweisung im Verwendungszweck angeführt werden.